Dies war das Prozedere
Am 10. März 2024 finden in unserer Landeskirche und damit auch in unserer Andreas-Gemeinde Kirchenvorstandswahlen statt.
Dazu ist im vorigen Herbst ein Wählerverzeichnis erstellt worden, das seit dem 10. Dezember 2023 nicht mehr verändert wird. Alle darin verzeichneten Wähler erhalten in den nächsten Wochen per Post Wahlunterlagen. Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass auch Gemeindeglieder, die seit dem 10. Dezember verstorben sind, angeschrieben werden. Der Grund ist rein technisch: Für alle rund 2 Mio. Wahlberechtigten in der Landeskirche müssen personalisierte Wahlunterlagen mit 1.400 verschiedenen Stimmzetteln generiert, gedruckt und verschickt werden. Das braucht einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Daher wurden die Daten auf dem Stand des Stichtages 10. Dezember 2023 „eingefroren“. Anschließend begann der Druck. Wenn wahlberechtigte Gemeindemitglieder nach diesem Zeitpunkt versterben, bekommen sie also noch Wahlunterlagen. Das ist unschön, aber aufgrund der lange Vorbereitungsfrist nicht zu vermeiden. Wir bitten dafür um Verständnis. Weiter ergibt sich aus der Regelung, daß Gemeindemitglieder, die nach dem 10. Dezember 2023 umgezogen, nicht in ihrer neuen Wohnsitz-Kirchengemeinde wählen können, sondern in der Kirchengemeinde an ihrem früheren Wohnort. Auch wer vor dem 10. März 2024 aus der Kirche ausgetreten ist, erhält noch Wahlbrief und ist von der Teilnahme an der Wahl nicht ausgeschlossen. In solche Fällen wird das theoretisches Wahlrecht aber praktisch wohl kaum wahrgenommen werden.
Die Wahlunterlagen enthalten ausführliche Hinweise zur Wahl. Auch werden die Kandidaten und Kandidatinnen noch einmal aufgeführt.
Wählen können Sie auf dreierlei Weise:
- Sie können online, also im Internet Ihre Stimme abgeben. Eine Anleitung dazu ist in den Unterlagen vorhanden.
- Sie können per Briefwahl ihre Stimme abgeben; auch dafür sind die Unterlagen in Ihrem Anschreiben vorhanden, insbesondere ein Stimmzettel. Wenn Sie sich an der Briefwahl beteiligen wollen, sollte ihr Wahlbrief bis zum 9. März im Gemeindebüro (Verden, Grüne Straße 19) vorliegen.
- Sie können persönlich im Wahllokal ihre Stimme abgeben (Urnenwahl). Dieses befindet sich im Küsterhaus (Verden, Andreasstraße 13) und ist am Wahltag, dem 10. März 2024 von 11-12 und von 15-17 Uhr geöffnet. Hier können auch noch letzte Wahlbriefe abgegeben werden.
Nach Schließung des Wahllokals werden die Stimmen aus dem Wahllokal und aus der Briefwahl öffentlich ausgezählt sowie das Ergebnis der elektronischen Wahl, das dem Wahlvorstand von der landeskirchlich beauftragten Stelle per Brief zugestellt sein wird, hinzugefügt, so dass das Endergebnis noch am gleichen Abend feststeht und verkündet werden kann.
Kirchenvorstand und Pastorin hoffen auf eine rege Wahlbeteiligung. Zwar sind nicht mehr Kandidaten aufgestellt als Sitze zu vergeben sind, aber eine hohe Wahlbeteiligung ist für die Kandidaten doch wichtig, damit sie sehen, dass sie in ihrem wichtigen Amt wirklich vom Vertrauen der Gemeinde getragen werden.
In diesem Gemeindebrief stellen sich die Kandidaten vor: 2024-1-St.-Andreas.pdf
Weiter Informationen unter: http://www.kirchemitmir.de/