Wir freuen uns, wenn Sie Interesse haben, wieder in die Kirche einzutreten. Vielleicht hat ein positives kirchliches Erlebnis dazu inspiriert. Vielleicht haben Sie durch die Taufe oder Konfirmation Ihrer Kinder wieder Kontakt zur Gemeinde aufgenommen. Vielleicht haben Sie beim Tod eines Angehörigen oder Freundes Unterstützung und Hilfe in der Gemeinde oder durch die Seelsorge erfahren können.
Der Eintritt in eine Kirchengemeinde muss persönlich beim Pfarramt der Gemeinde erfolgen, in der Sie zukünftig Mitglied sein möchten.
In der Regel führt man ein Gespräch über die Beweggründe des Austrittes und des nun bevorstehenden Eintritts. Dann füllt man ein Formular aus (in fünffacher Ausfertigung), gibt sich die Hand und Sie sind zum nächsten Abendmahlsgottesdienst herzlich eingeladen, um den Eintritt auch leiblich zu vollziehen. Es ist eine Einladung, aber kein Muss.
Mit dem Kircheneintritt verbinden sich Rechte und Pflichten. Die meist schmerzliche Pflicht ist die, dass Sie ab Ihrem Eintritt, sofern Sie ein Gehalt beziehen, Kirchensteuer zahlen müssen. Das sind 9% Ihrer Einkommenssteuer, die vom Gehalt automatisch abgezogen wird.
Sie bekommen einen Gemeindebrief, Sie können Gottesdienste und Konzerte ohne schlechtes Gewissen besuchen, Sie dürfen alle für Sie infrage kommenden Amtshandlungen in Anspruch nehmen, Sie können sich aktiv im Gemeindeleben einbringen. Darüber hinaus sorgen Sie mit Ihrem Eintritt dafür, dass unsere Gemeinde lebendig bleibt.
Wir danken Ihnen sehr und freuen uns über Ihr Interesse.