
KIRCHENVORSTANDSWAHL 10.03.2024
Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien.
Genauer gesagt: den Kirchenvorstand. Wahltag ist der 10. März 2024.
Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.
Die Wahl regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern und die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern:
Wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. Stichtag dafür ist der 10. Dezember 2023.
Nach dem die Kandidatensuche im Oktober abgeschlossen ist, steht jetzt die Durchführung der Wahl im Mittel der Arbeit des Wahlausschusses, den der Kirchenvorstand berufen hat. Das Wahlgesetz sieht drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe vor. Die ersten beiden lassen sich bequem von Zuhause aus erledigen, nämlich: Briefwahl und Online-Wahl. Alle Unterlagen für Brief- und Onlinewahl versendet ein Dienstleister im Auftrag der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers direkt an die Wahlberechtigten. Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Zusätzlich zur Briefwahl und Onlinewahl besteht die Möglichkeit, am 10. März 2024 seine Stimme auch im Küsterhaus bei einer traditionellen Urnenwahl abzugeben.
Wählerverzeichnis: Bei der Kirchenvorstandswahl am 10. März 2024 ist wahlberechtigt, wer am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und drei Monate vor der Wahl Mitglied seiner Kirchengemeinde ist, also am 10. Dezember 2023. Aufgrund der entsprechenden Unterlagen ist ein Wählerverzeichnis erstellt worden. Dieses Verzeichnis wird nicht zur Kontrolle ausgelegt; vielmehr kann jedes Kirchenmitglied an seinen Kirchenvorstand einen Antrag richten, zu prüfen, ob es im Verzeichnis eingetragen ist. Entsprechende Anträge sollen an das Büro der Kirchengemeinde gerichtet werden, möglichst per E-Mail mit der Adresse Andrea.Fischer@evlka.de. Damit der Kirchenvorstand die Überprüfung und eine eventuelle Ergänzung rechtzeitig vor dem 10. Dezember vornehmen kann, müssen die Anträge spätestens am 30.11.2023 im Kirchenbüro vorliegen. Nach dem 10. Dezember ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich.
Weiter Informationen unter: http://https://www.kirchemitmir.de/